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Klassische Sprachen

Im Rahmen der standardisierten kompetenzorientierten Reifeprüfung (SRP) können Latein oder Griechisch als Klausurgegenstände an der AHS gewählt werden.

Da als Basiskompetenzbereiche des Latein- und Griechisch-Unterrichts das Übersetzen und Interpretieren lateinischer beziehungsweise griechischer Originaltexte definiert wurden, besteht ein Aufgabenheft bei der schriftlichen Reifeprüfung aus einem Übersetzungs- und einem Interpretationstext.

Der Kompetenzbereich Übersetzen besteht darin, einen lateinischen beziehungsweise griechischen Originaltext inhaltsgetreu und zielsprachenadäquat in die Unterrichtssprache zu übertragen.

Im Kompetenzbereich Interpretieren werden voneinander unabhängige Teilkompetenzen (Sammeln und Auflisten, Gliedern und Strukturieren, Zusammenfassen und Paraphrasieren, Gegenüberstellen und Vergleichen, Belegen und Nachweisen, Kommentieren und Stellungnehmen, kreatives Auseinandersetzen und Gestalten) mittels unterschiedlicher Aufgabenformate getestet.

Korrekturmodell

Der Kompetenzbereich Übersetzen ist in die Kriterien

  • Sinnerfassung,
  • Lexik,
  • Morphologie,
  • Syntax
  • und Korrektheit in der Zielsprache

unterteilt. Für jede der 12 Sinneinheiten, für jeden der jeweils 6 Lexik-, Morphologie- und Syntax-Checkpoints werden 0 Punkte oder 1 Punkt vergeben. Für das Kriterium Korrektheit in der Zielsprache werden je Niveaustufe 0, 2, 4 oder 6 Punkte vergeben.

Im Kompetenzbereich Interpretieren wird das Lösen von zehn Teilaufgaben beurteilt, die aus geschlossenen (zum Beispiel Multiple Choice) und offenen (zum Beispiel Verfassen einer Paraphrase) Formaten zur sprachlichen und inhaltlichen Analyse eines Originaltextes bestehen.

Kompetenzbereiche

Die beiden Kompetenzbereiche werden im Verhältnis 60 (Übersetzen) : 40 (Interpretieren) gewertet.

Gemäß Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO) müssen die Anforderungen sowohl im Kompetenzbereich Übersetzen als auch im Kompetenzbereich Interpretieren in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt sein (Vetoregel).

Im Kompetenzbereich Übersetzen können insgesamt 36 Punkte erreicht werden. Die Aufgabe ist so konzipiert, dass bei 18 Punkten die in den Deskriptoren beschriebene Kompetenz gemäß Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO) überwiegend erfüllt ist.

Im Kompetenzbereich Interpretieren können insgesamt 24 Punkte erreicht werden. Die Aufgaben sind so konzipiert, dass bei zwölf erreichten Punkten die in den Deskriptoren beschriebene Kompetenz gemäß LBVO überwiegend erfüllt ist.

Auswirkungen auf den Unterricht

Da die Reifeprüfungsaufgaben auf den Kompetenzmodellen basieren, muss der Unterricht einerseits die Vorgaben des Fachlehrplans mit den Lektüremodulen berücksichtigen und andererseits miteinbeziehen, in denen die Kompetenzbereiche im Detail beschrieben und festgelegt sind.

Es ist die Aufgabe des auf die Reifeprüfung hinführenden Unterrichts, einerseits den Schülerinnen und Schülern die starke Gewichtung der Sinnerfassung und der Korrektheit in der Zielsprache zu vermitteln und sie andererseits mit den Anforderungen der Aufgabenformate vertraut zu machen.

Im nachstehenden Dokument werden die bei der SRP möglichen Aufgabenformate vorgestellt und kommentiert, sodass sie auch für Schularbeiten verwendet werden können:

Der Consensus dient als Leitfaden für die Gestaltung von Schularbeiten:

Als Hilfestellung für die Korrektur dienen die von Mag.a Renate Glas und Dir. Mag. Walter Kuchling erstellten

Kontakt

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an Herrn MMag. Elias Ledermann: elias.ledermann@bmbwf.gv.at.