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Rechtliches

Gemäß Schulunterrichtsgesetz (SchUG) wurde die standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung (SRP) an AHS im Schuljahr 2014/15 bzw. die standardisierte kompetenzorientierte Reife- und Diplomprüfung (SRDP) an BHS im Schuljahr 2015/16 eingeführt.

Entwicklung, Implementierung, Auswertung und begleitende Evaluation der standardisierten kompetenzorientierten Reife- und Diplomprüfung SR(D)P obliegen seit 1. Jänner 2017 dem Bundesministerium für Bildung (BMB) bzw. dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF). Darunter fallen unter anderem folgende Tätigkeiten:

Zur Sicherung und Optimierung der Entwicklung der standardisierten Reife- und Diplomprüfung werden laufend folgende Tätigkeiten ausgeübt: 

  • die Entwicklung, Erstellung und Qualitätsprüfung eines Aufgabenpools für alle Reife- und Diplomprüfungstermine,
  • die Organisation von Feldtestungen,
  • eine sichere Produktions- und Versandlogistik,
  • die Unterstützung der Lehrer/innen bei der Korrektur der Klausuren (Hotlines und E-Mail-Support),
  • die Bereitstellung von fachdidaktischen Handreichungen und Übungsmaterialien für Lehrkräfte (online und gedruckt),
  • die Information aller Akteursebenen,
  • die Zusammenarbeit mit den pädagogischen Hochschulen aller Bundesländer,
  • die umfassende Evaluation aller wesentlichen Teilbereiche.