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Durchführung

Mit der Einführung der standardisierten kompetenzorientierten Reifeprüfung (SRP) an AHS seit 2014/15 bzw. der standardisierten kompetenzorientierten Reife- und Diplomprüfung (SRDP) an BHS seit 2015/16 verbinden sich einige der wesentlichsten Neuerungen, die in jüngerer Vergangenheit im Sinne einer Verbesserung und Modernisierung des österreichischen Bildungssystems verwirklicht oder eingeleitet wurden.

Übergeordnetes Ziel der Entwicklung standardisierter kompetenzorientierter Prüfungsformen und -formate ist die langfristige und dauerhafte Qualitätssteigerung und -sicherung an Österreichs allgemein- und berufsbildenden höheren Schulen. Im Sinne dieses Anspruchs gewährleistet das Konzept der Reifeprüfung bzw. Reife- und Diplomprüfung

  • höchstmögliche Transparenz und Vergleichbarkeit der Prüfungsanforderungen,
  • Objektivität, Vergleichbarkeit und somit Fairness der Beurteilungsverfahren,
  • die nachhaltige Absicherung von Kompetenzen,
  • zuverlässige Aussagen über tatsächlich erworbenes Wissen und Können,
  • erhöhte Studierfähigkeit,
  • die europaweite Vergleichbarkeit von Abschlüssen,
  • die Vereinfachung und Vereinheitlichung von Bestimmungen.

Kompetenzorientierung

Wie bei den Bildungsstandards sollen standardisierte Aufgabenstellungen bei den abschließenden Prüfungen zu einer stärkeren und nachhaltigeren Ergebnisorientierung in der Planung und Durchführung von Unterricht führen. Die den Aufgaben zugrunde liegende Kompetenzorientierung führt dabei konsequent jene Entwicklung fort, die mit der Neukonzeption der Lehrpläne begonnen wurde: Der nachhaltige Erwerb variabel anwendbarer Kompetenzen rückt ins Zentrum der Lehrtätigkeit, der Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler bemisst sich weniger am Ausmaß des von ihnen kurzfristig abrufbaren Wissens, vielmehr an der Fähigkeit, dieses Wissen situativ (der jeweiligen Situation angepasst) ein- und umzusetzen.

„Drei-Säulen-Modell“

Das für AHS, BHS und Bildungsanstalten gültige Prüfungsmodell sieht drei voneinander unabhängige Teilbereiche vor („Drei-Säulen-Modell“):

  1. eine vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) an AHS bzw. eine im Team zu erstellende Diplomarbeit an BHS und deren Präsentation
  2. drei oder vier (schriftliche) Klausurarbeiten, davon standardisiert: Deutsch, Kroatisch, Slowenisch, Ungarisch (Unterrichtssprache), Mathematik (AHS) bzw. Angewandte Mathematik (BHS), Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Griechisch und Latein
  3. zwei oder drei mündliche Prüfungen

VWA/Diplomarbeit und mündliche Prüfungen

Die Themen beziehungsweise Aufgabenstellungen der vorwissenschaftlichen Arbeit (AHS) oder Diplomarbeit (BHS) und der mündlichen Prüfungen werden wie bisher an den Schulen selbst festgesetzt. Auf diese Weise können individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler gezielt gefördert und Schulschwerpunkte angemessen berücksichtigt werden.

Schriftliche Klausuren

Bei den Klausuren kommen standardisierte Prüfungsaufgaben in den oben genannten Gegenständen zum Einsatz. Die Aufgabenstellungen der anderen Klausurgegenstände werden weiterhin auf Schulebene bestimmt.