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Nicht standardisierte schriftliche Prüfung

Standardisierte Aufgaben werden in den Prüfungsgebieten

gestellt. Entwicklung und Auslieferung obliegen dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF).

Darüber hinaus können auch in mehreren nicht standardisierten Fächern Klausuren absolviert werden – abhängig von der Situation am jeweiligen Schulstandort. Die Zusammenstellung der Prüfungsaufgaben erfolgt in diesen Fällen durch die Fachlehrerinnen und Fachlehrer an den Schulen.