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Standardisierte schriftliche Prüfungsgebiete

Standardisierte kompetenzorientierte Prüfungsaufgaben und -formate werden für die Unterrichtssprache (Deutsch, Slowenisch, Kroatisch und Ungarisch), für Mathematik (AHS) bzw. Angewandte Mathematik (BHS), für die lebenden Fremdsprachen Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch sowie für die klassischen Sprachen Latein und Griechisch entwickelt. Koordination und Steuerung der Entwicklungsarbeiten obliegen dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF).

Die Einführung standardisierter Klausuren folgt dem von Lehrenden, Lernenden, tertiären Bildungsinstitutionen und Arbeitgebern beständig geäußerten Wunsch nach nationalen Abschlussprüfungen, die ein hohes Maß an Transparenz und Vergleichbarkeit der Prüfungsanforderungen und Beurteilungsverfahren, gekoppelt mit verlässlichen Aussagen über die tatsächlichen Qualifikationen der Absolventinnen und Absolventen, garantieren. Sowohl die Konzeption als auch der Prozess der Aufgabenentwicklung tragen diesem Anspruch Rechnung.

Konzepte

Die Konzepte der schriftlichen Klausurarbeiten wurden von Fachexpertinnen und Fachexperten an österreichischen Universitäten unter enger Einbindung von Praktikerinnen und Praktikern aus dem Schulbereich und Expertinnen und Experten für Testtheorie erstellt. Die BHS-Konzepte, die zunächst von ministeriellen Arbeitsgruppen auf der Grundlage der Bildungsstandards 13 erarbeitet wurden, wurden in Deutsch und den lebenden Fremdsprachen unter wissenschaftlicher Leitung mit den AHS-Konzepten zusammengeführt, um eine bestmögliche Harmonisierung der Prüfungen an AHS und BHS unter Wahrung der jeweiligen Spezifika der beiden Schultypen und Lehrpläne in diesen Fächern zu erreichen. In Mathematik sind die Konzepte an AHS und BHS unterschiedlich, da auch die beruflichen Voraussetzungen und die Anforderungen, die an die jeweiligen Schulabschlüsse gestellt werden, stark voneinander abweichen. Inhaltliche Schwerpunkte und Niveauunterschiede (beispielsweise infolge vier-, sechs- und achtjährigen Fremdsprachenunterrichts) werden durch unterschiedliche Aufgabenstellungen berücksichtigt.

Aufgabenentwicklung – ein Qualitätszyklus

Die zentral erstellten Prüfungsaufgaben wurden unter Einbeziehung von speziell ausgebildeten Praktikerinnen und Praktikern, von Expertinnen und Experten für Fachdidaktik und Testpsychologie und von Lernenden entwickelt. Umfassende Feldtestungen der Prüfungsaufgaben an der Zielpopulation, deren statistische Auswertung, die daraus resultierende mehrmalige Überarbeitung der Aufgaben und die Endauswahl der Prüfungsaufgaben durch ein Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern aller Akteursebenen (Standard Setting) garantieren, dass die Prüfungsaufgaben höchsten wissenschaftlichen Anforderungen entsprechen, beispielsweise dass

  • der Schwierigkeitsgrad der Prüfungen angemessen ist und von Termin zu Termin und über Jahre vergleichbar bleibt,
  • testethische Grundsätze eingehalten werden und so die Benachteiligung einzelner Schülerinnen und Schüler oder Personengruppen vermieden wird,
  • die Prüfungsaufgaben altersgemäß gestellt sind,
  • Testformate zur Anwendung kommen, die garantieren, dass jene Fähigkeiten gemessen werden, die gemessen werden sollen,
  • die Gestaltung der Prüfungsaufgaben die tatsächlich vorhandenen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler bestmöglich sichtbar macht (repräsentative Auswahl der Prüfungsinhalte, Vermeidung von Folgefehlern etc.),
  • Beurteilungsverfahren zur Anwendung kommen, die eine objektive Bewertung der Leistungen der Kandidatinnen und Kandidaten sicherstellen.

Rahmenbedingungen

Um den geforderten Kriterien (Objektivität, Reliabilität, Validität) zu entsprechen, sind bei der Durchführung der Prüfungen entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen:

  • Reifeprüfungen finden an AHS seit dem Schuljahr 2014/15, Reife- und Diplomprüfungen an BHS seit dem Schuljahr 2015/16 österreichweit zum selben Termin statt. Aufgabenstellungen, Prüfungsdauer und Prüfungszeitpunkt werden durch eine eigene Verordnung festgelegt.
  • Die Beaufsichtigung der Klausurarbeiten soll nicht durch die jeweils unterrichtende Fachlehrkraft erfolgen.
  • Korrektur und Beurteilung der Klausurarbeiten erfolgen durch die klassenführenden Lehrerinnen und Lehrer mittels standardisierter Korrektur- und Beurteilungsschlüssel. Die Ergebnisse werden der/dem Prüfungsvorsitzenden zur Kontrolle und Bestätigung vorgelegt, Noten werden kommissionell beschlossen.
  • Wiederholungsprüfung und Reife- und Diplomprüfung sind unabhängig voneinander zu absolvieren. Wurde eine Schülerin/ein Schüler in der Abschlussklasse in einem Gegenstand negativ beurteilt, ist diese/dieser berechtigt, vor den Klausurarbeiten im Haupttermin eine Wiederholungsprüfung abzulegen. Wurde die dort erbrachte Leistung positiv benotet, ist die Schülerin/der Schüler berechtigt, zu Klausurarbeiten und mündlichen Prüfungen anzutreten. Im Fall einer negativ beurteilten Wiederholungsprüfung ist diese im Herbst, jedenfalls vor den Klausurarbeiten im 1. Nebentermin zu wiederholen. Wurde eine Schülerin/ein Schüler in der Abschlussklasse in zwei Gegenständen negativ beurteilt, ist diese/dieser erst nach positiver Absolvierung beider Wiederholungsprüfungen im Herbst berechtigt, zu Klausurarbeiten und mündlichen Prüfungen anzutreten.