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Kompensationsprüfungen

Die mündliche Kompensationsprüfung bietet betroffenen Kandidatinnen und Kandidaten die Möglichkeit, die negative Beurteilung schriftlicher Klausuren im Rahmen desselben Termins zu kompensieren und damit einen Laufbahnverlust zu vermeiden.

Gesetzliche Grundlagen zur Kompensationsprüfung

Die Modalitäten der Kompensationsprüfungen sind im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) und in den jeweiligen Prüfungsordnungen fixiert.

Folgende Regelungen wurden getroffen:

  • Mündliche Kompensationsprüfungen erfolgen auf Antrag derjenigen Kandidatinnen und Kandidaten, deren schriftliche Klausurarbeiten negativ beurteilt wurden. Entscheidet sich eine Kandidatin/ein Kandidat gegen ein Antreten zur Kompensationsprüfung, gilt die negative Beurteilung der jeweiligen Klausurarbeit. Die schriftliche Klausur kann zu einem der darauffolgenden Klausurtermine wiederholt werden. Bei Antritt zu einem Ersatzprüfungstermin gilt die Kandidatin oder der Kandidat bei negativer Beurteilung automatisch als zur Kompensationsprüfung angemeldet.
  • Die im Rahmen der mündlichen Kompensationsprüfung gestellten Aufgaben bilden dieselben (Handlungs-)Kompetenzen ab, die Gegenstand der standardisierten schriftlichen Klausuren des jeweiligen Unterrichtsfachs sind, soweit dies in einer mündlichen Prüfung möglich ist.
  • Die Entwicklung und Erstellung der Kompensationsprüfungen zu Fächern mit zentral erstellten Klausuren obliegt dem BMBWF. Die Aufgabenstellungen für diese Kompensationsprüfungen werden von jenem Kreis von Lehrerinnen und Lehrern erarbeitet, der auch die standardisierten schriftlichen Klausuren erstellt. Die Aufgabenstellungen für Kompensationsprüfungen zu allen weiteren Klausurfächern werden von den Prüferinnen und Prüfern an der Schule erstellt.
  • Da sowohl die von der Kandidatin/vom Kandidaten im Rahmen der Kompensationsprüfung erbrachte Leistung als auch das Ergebnis der Klausurarbeit für die Gesamtbeurteilung herangezogen werden, kann das Gesamtkalkül nicht besser als „Befriedigend“ lauten.
  • Die Termine der mündlichen Kompensationsprüfungen zu Klausurfächern mit zentral erstellten Klausuren werden vom BMBWF zentral für ganz Österreich festgelegt.

Über die nebenstehenden Links erhalten Sie einen detaillierten Einblick in die Fachkonzepte der Kompensationsprüfungen, in prototypische Aufgabenstellungen und in die zu verwendenden Beurteilungs- und Bewertungsraster.